Cross Compliance-Kontrollen bei Milchviehhaltern mit Ziegen

Zwei Ziegen fressen Gras im Stall

© Wolfgang Seemann, LfL

Tuberkuloseuntersuchung bei Ziegen, die zusammen mit Milchkühen gehalten werden

Die Hygienevorschriften für die Rohmilcherzeugung besagen, dass Ziegen, die zusammen mit Kühen gehalten werden, auf Tuberkulose untersucht und getestet werden müssen. Dabei wird keine Unterscheidung getroffen, ob die Haltung der Ziegen zum Zwecke der Milchgewinnung erfolgt oder nicht. Die Untersuchung stellt auch ein Prüfkriterium der Cross Compliance Kontrollen im Bereich Lebensmittelsicherheit dar. Eine Prüfung wird entsprechend den Prüfberichten im Rahmen von anlassbezogenen Kontrollen (nicht systematische Kontrollen) durch die zuständigen Behörden durchgeführt.

Für die Untersuchung der Ziegen auf Tuberkulose wird in Bayern folgende Verfahrensweise festgelegt:

  • Alle Ziegen des Bestandes müssen einmalig auf Tuberkulose getestet werden.
  • Neu eingestallte Ziegen müssen jeweils einmalig auf Tuberkulose getestet werden und dürfen erst nach Vorliegen des Ergebnisses zur Milchgewinnung genutzt werden.
  • Regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen sind in unauffälligen Beständen nicht erforderlich.
Unter die genannte Anforderung fallen auch die Betriebe, die Ziegen und Kühe auf einem Betriebsgelände in verschiedenen Stallungen halten. Die Untersuchungen müssen durch den Lebensmittelunternehmer in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Als Untersuchungsverfahren steht der Tuberkulintest zur Verfügung (0,1 ml bovines Tuberkulin intrakutan), der durch den Hoftierarzt verabreicht und wie für Rinder beschrieben ausgewertet wird. Bei zweifelhaftem oder positivem Ergebnis wird der Amtstierarzt hinzugezogen, der über weitere Maßnahmen entscheidet.
Die Untersuchung sollte ab einem Alter von neun Monaten durchgeführt werden.

Ansprechpartner

Landratsamt Donau-Ries
Veterinärwesen
Tel.: 0906/74 422