Antrag zügig einreichen
AELF Nördlingen-Wertingen Anlaufstelle für Hochwasser-Soforthilfe

Überschwemmte FelderZoombild vorhanden

© Dr. Michael Ammich/AELF

Die Antragsfrist für die „Soforthilfe Hochwasser 2024“ endet zum 30. September 2024. Deshalb ruft das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Nördlingen-Wertingen alle betroffenen Landwirtinnen und Landwirte auf, ihre Anträge nach Erhalt des Schadensgutachtens durch den damit beauftragten Schadenschätzer zügig einzureichen.

Landwirte stellen ihre Anträge beim zuständigen AELF, nachdem sie zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Die Kosten für das Gutachten sind zuwendungsfähig und können im Antrag mit Rechnungsbeleg zur Schadenshöhe hinzugerechnet werden. Für den Soforthilfe-Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich: Antragsformular, Anlage mit Nutzungsübersicht bei Aufwuchs und Ernteschäden, Schätzprotokolle, Anlage mit Schadensmeldung, Anlage mit Bilddokumentation des Schadens. Für die Bilddokumentation empfiehlt sich die FAL-BY-App.

Vorläufig genügen auch eigene Schätzungen
Derzeit haben die finanzielle Schätzung und die Meldung der entstandenen Schäden Vorrang beim AELF. Falls ein Schätzgutachten aufgrund der aktuellen Überlastung der Schadenschätzer kurzfristig nicht zu erhalten ist, genügen im Antrag vorläufig auch eigene Schätzungen. Steht eine Nachschätzung von späträumenden Kulturen wie Kartoffel oder Zuckerrübe noch aus, sollten die betreffenden Schadensflächen dennoch zügig gemeldet werden, auch hier mit einer eigenen Schätzung bis zum Erhalt des Gutachtens.
Politik diskutiert Anhebung der maximalen Fördersumme
"Die Bayerische Staatsregierung erhofft sich bis Ende August ein genaueres Bild des gesamten Schadensausmaßes", erklärt der Leiter des AELF Nördlingen-Wertingen, Dr. Reinhard Bader. Auf diese Weise könne die Staatsregierung ihre Budgetplanung für die "Soforthilfe Hochwasser 2024" eventuell noch innerhalb der Antragsfrist entsprechend anpassen. Auf politischer Ebene werde eine Anhebung der maximal möglichen Fördersumme bereits diskutiert. Bislang, so Bader, ist die Soforthilfe auf höchstens 50.000 € pro Antragsteller begrenzt. Zugleich würden anrechenbare Schäden derzeit nur bis zu maximal 50 % ausgeglichen.

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