Cross Compliance-Kontrollen bei Milchviehhaltern mit Ziegen

© Wolfgang Seemann, LfL
Tuberkuloseuntersuchung bei Ziegen, die zusammen mit Milchkühen gehalten werden
Die Hygienevorschriften für die Rohmilcherzeugung besagen, dass Ziegen, die zusammen mit Kühen gehalten werden, auf Tuberkulose untersucht und getestet werden müssen. Dabei wird keine Unterscheidung getroffen, ob die Haltung der Ziegen zum Zwecke der Milchgewinnung erfolgt oder nicht. Die Untersuchung stellt auch ein Prüfkriterium der Cross Compliance Kontrollen im Bereich Lebensmittelsicherheit dar. Eine Prüfung wird entsprechend den Prüfberichten im Rahmen von anlassbezogenen Kontrollen (nicht systematische Kontrollen) durch die zuständigen Behörden durchgeführt.
Für die Untersuchung der Ziegen auf Tuberkulose wird in Bayern folgende Verfahrensweise festgelegt:
- Alle Ziegen des Bestandes müssen einmalig auf Tuberkulose getestet werden.
- Neu eingestallte Ziegen müssen jeweils einmalig auf Tuberkulose getestet werden und dürfen erst nach Vorliegen des Ergebnisses zur Milchgewinnung genutzt werden.
- Regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen sind in unauffälligen Beständen nicht erforderlich.
Die Untersuchung sollte ab einem Alter von neun Monaten durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Landratsamt Donau-Ries
Veterinärwesen
Tel.: 0906/74 422