Waldbesitzer

Försterin berät Ehepaar im Wald

Mit der Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder leisten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer einen unschätzbaren Beitrag, für Natur, Wirtschaft und kulturelle Identität in Bayern.

Waldbesitzer zu Themen wie finanzieller Förderung und Waldschutz oder Aufforstungen zu beraten, ist eine zentrale Aufgaben der Försterinnen und Förster im Amtsgebiet.

Meldungen

Fortbildung für Waldbesitzende
Bildungsprogramm Wald (BiWa) 2024

Mischwald mit Verjüngung

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen veranstaltet nach zwei Jahren Pause wieder eine Fortbildungsreihe für Waldbesitzende, die gerne mehr über den Wald und seine Bewirtschaftung erfahren möchten. Das Programm beginnt am 17. Januar 2024. Anmeldungen sind ab sofort online möglich.  Mehr

Thomas Lutz übernimmt Leitung des Forstreviers Kaisheim
Nur Buche ist nicht genug

Zwei Personen im Wald

© Tanja Kuchenreuther

Nach 20-jähriger Dienstzeit kehrt der gebürtige Donauwörther Thomas Lutz zurück in die heimatlichen Wälder. Der 48-jährige Forstbeamte und Revierleiter am AELF Nördlingen-Wertingen hat das Forstrevier Feldheim abgegeben und wechselt zum Revier Kaisheim.  Mehr

Neues Video des AELF Nördlingen-Wertingen
Informationen zum Borkenkäfer und zur Bekämpfung

Bohrmehl auf der Rinde eines Baumstamms

Woran erkennen Sie frischen Käferbefall? Wann muss aufgearbeitet werden? In unserem neuen Video erfahren Sie alles zur aktuellen Borkenkäfersituation und -bekämpfung im Dienstgebiet des AELF Nördlingen-Wertingen. Außerdem finden Sie auf dieser Seite viele weitere Infos zum Borkenkäfer und die wichtigsten Fakten zur Förderung im Rahmen der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung.  Mehr

Borkenkäfer-Infoportal - Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft

Stand April 2022
Erstaufforstungen, Kurzumtriebsplantagen, Christbaumkulturen

Kurzumtriebsplantage (KUP)

Sie möchten eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche oder Brache aufforsten? Nach Art. 16 Abs. 1 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) bedarf die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke durch Pflanzung oder Saat von Waldbäumen der Erlaubnis. Dies gilt auch für Christbaum-, Schmuckreisig- und Kurzumtriebskulturen (Energiewald).  Mehr

Schwerpunkte

Breites Angebot an Förderprogrammen
Finanzielle Förderung für Waldbesitzer

Buchenverjüngung unter Fichtenschirm

© Jan Böhm

Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union unterstützen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit der Förderung aus staatlichen Finanzmitteln. Ziel ist der Aufbau zukunftsfähiger, stabiler und gesunder Waldbestände. Welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier. 

Finanzielle Förderung - Waldbesitzer-Portal Externer Link